
AWO Betreuungsverein
… wenn ich meine Angelegenheiten mal nicht (mehr) selbst regeln kann.
Eine gesetzliche Betreuung hilft, das Leben wieder in geordnete Bahnen zu bekommen.
Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Betreuung ist nachrangig, d.h. es wird zunächst geprüft, ob andere Hilfsmöglichkeiten ausreichend sind, wie z.B. ob Vollmachten bestehen oder soziale Dienste entsprechende Unterstützung bieten können.
Das Betreuungsgesetz ist am 01.01.1992 in Kraft getreten und hat das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ersetzt. Es hat erhebliche Verbesserungen für die Betroffenen mit sich gebracht und ihre Rechte weitreichend gestärkt. Seit Bestehen des Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich erhalten.
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